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Beurlaubung

Beurlaubungen in der Schulzeit müssen eine Ausnahme sein. Bis zu drei Tage können bei der Klassenlehrerin beantragt werden. Über längere Zeiträume entscheidet die Schulleitung. Die Gründe müssen in jedem Fall dargelegt werden.

Vor und nach den Ferien sollen Schüler nicht beurlaubt werden. Verlängerungen von Urlaubs- und Flugreisen dürfen wir nicht genehmigen.

Für sämtliche Beurlaubungen gilt, dass die Antragsteller die Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.


Bildungs- und Teilhabepaket

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Bücherei

An unserer Schule gibt es eine Bücherei, die jeden Tag in der ersten großen Pause geöffnet hat. Das ist dank engagierter Eltern möglich. Die Eltern organisieren die Ausleihe und halten Ordnung und sorgen für die Aktualisierung des Bestandes.